STÄRKEN vor Ort - Hof / Jugendhilfeausschuss Hof

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hof

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist der "politische Teil" des Fachbereiches Jugend und Soziales (Jugendamt). Er befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit

  • der Beratung von Problemlagen junger Menschen und Familien,
  • Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
  • der Jugendhilfeplanung,
  • der Förderung der freien Jugendhilfe.
  • Danach besitzt der JHA die umfassende Kompetenz in Angelegenheiten der Jugendhilfe.

    Der JHA ist ein gesetzlich vorgeschriebener Fachausschuss, dessen Zusammensetzung und Arbeitsauftrag durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz, das hierzu erlassene bayerische Ausführungsgesetz und durch die örtliche Jugendamtssatzung bestimmt wird.

    Neben dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden (im Vertretungsfall dem Bürgermeister) gehören dem JHA als stimmberechtigte Mitglieder Stadtratsmitglieder, gewählte Frauen und Männer aus dem Kreis der anerkannten freien Jugendhilfeträger sowie in der Jugendhilfe erfahrene Personen an. Hinzu kommen Mitglieder mit beratender Stimme aus der Verwaltung des Jugendamts sowie aus Institutionen, mit denen die Jugendhilfe eng zusammenarbeitet.

    Der JHA besitzt Beschlussrecht im Rahmen der vom Stadtrat gefassten Beschlüsse und der von ihm bereitgestellten Mittel. Er soll vor jeder Beschlussfassung des Stadtrats in Jugendhilfeangelegenheiten gehört werden und hat gegenüber dem Stadtrat ein Antragsrecht.

    Die Berufung der Mitglieder für den Lokalen Begleitausschuss zum ESF-Bundesprogramm STÄRKEN vor Ort erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss. Des Weiteren erfolgt in regelmäßigen Abständen eine Berichterstattung zum Programmverlauf und den damit verbundenen Umsetzungsergebnissen. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Beschluss des lokalen Begleitausschusses zur Auswahl und Befürwortung von Mikroprojektträgern zustimmend zur Kenntnis. Der kontinuierliche Informationsfluss, zwischen Jugendhilfeausschuss und Begleitausschuss, wird durch die aktive Mitwirkung von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses im Begleitausschuss gewährleistet.

    Der Jugendhilfeausschuss und das ESF-Bundesprogramm STÄRKEN vor Ort

    Das ESF-Bundesprogramm STÄRKEN vor Ort wurde am 13. Mai 2009 dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt

    Das ESF-Bundesprogramm STÄRKEN vor Ort mit den damit verbundenen Programmaktivitäten wurde dem Jugendhilfeausschuss (JHA) in einer Sitzung detailliert vorgestellt. Der Ausschuss stimmte der Bildung eines lokalen Begleitausschusses zu. Dabei wurde festgelegt, dass der Begleitausschuss anhand der Förderrichtlinien und damit einhergehenden Zielvorgaben und des im Lokalen Aktionsplan beschriebenen Handlungskonzeptes die Förderentscheidung über die eingereichten Mikroprojekte trifft. Der lokale Begleitausschuss setzt sich aus verschiedenen Institutionen, Organisationen und Zielgruppen zusammen. Den Vorsitz im Begleitausschuss führt ein Vertreter vom Fachbereich Jugend und Soziales.

    Geregelt wurde ferner, dass die Entscheidungen im Begleitausschuss möglichst einvernehmlich getroffen werden sollen. Sofern eine einvernehmliche Entscheidung nicht zustande kommt, erfolgt ein Mehrheitsbeschluss. Ist ein Ausschussmitglied gleichzeitig Antragsteller für ein Mikroprojekt, kann er an der Beratung und Entscheidung über dieses Projekt nicht mitwirken. In der in der konstituierenden Sitzung des Begleitausschusses verabschiedeten Geschäftsordnung wurden die einzelnen Tätigkeiten und Aufgaben festgelegt.

    nach oben STÄRKEN vor Ort Hof Letzte Änderung: 28.11.2011
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